Fehlerstrom Schutzschalter

Fehlerstromschutzschalter

In Deutschland ist es seit dem 1. Mai 1984 so, das Räume mit Badewanne oder Dusche in Neubauten mit einem FI-Schutzschalter versehen sein müssen.
 
 Ab dem 1. Februar 2009 müssen zudem alle Stromkreise mit Steckdosen, welche durch Endverbraucher genutzt werden, mit dieser Schutzmaßnahme ebenfalls versehen sein.
 
Gleiches gilt für Außeninstallationen von elektrischen Leitungen und Anlagen, welche Sie in diesem Falle auf jeden Fall mit Fehlerstromschutzschalter sichern müssen.
 
Ältere Installationen in Altbauten beispielsweise müssen nicht zwingend nachgerüstet werden.

Voraussetzung hier für ist lediglich, das die Anlage zum Zeitpunkt der Installation den damaligen Sicherheitsvorschriften entsprach.
 
Werden jedoch ältere Elektroinstallationen verändert , so wird hier die Nachrüstung mit Fehlerstromschutzschaltern unumgänglich. Hier sollten Sie unbedingt  FI-Schutzschalter, Nachrüstung vornehmen oder vornehmen lassen.
 
Bei Tierhaltung in der Landwirtschaft müssen Sie ebenfalls Fehlerstromschutzschalter installieren.

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