Machen Sie den E-Check wichtig
Zwar ist für die notwendige Sicherheit der elektrischen Anlagen und der elektrischen Geräte der Eigentümer verantwortlich, jedoch sind Mieter verpflichtet, ihr Mieteigentum während der Mietzeit in dem Zustand zu erhalten, wie es dem Vertrag entspricht. Dies verlangt auch eine regelmäßige Kontrolle der technischen Einrichtungen nach den maßgeblichen Vorschriften.
Was viele Mieter nicht wissen: Seit dem 01. Oktober 1997 nimmt die VDE-Bestimmung (VDE 0105 Teil 100 „Betrieb von elektrischen Anlagen") elektrische Anlagen in Wohnungen nicht mehr von der Prüfpflicht aus. Darauf verweisen auch verschiedene Gerichtsurteile.

